Keine Vorabprüfung von Forenbeiträgen

15. Juni 2006

Das ist wie im richtigen Leben. Das Landgericht Hamburg verlangte im so genannten “Heise-Foren-Urteil” (Az. 324 O 721/05) eine aktive Überwachung der Forenbeiträge durch Vorabkontrolle.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Az. I-15 U 21/06) kann es einem Forenbetreiber jedoch nicht zugemutet werden, aktiv nach Rechtsverstößen zu forschen oder gar alle Beiträge zu überwachen. Er muss erst ab Kenntnis rechtswidrige Äußerungen seiner Nutzer die Einträge löschen. Damit lehnt das Gericht eine allgemeine, umfassende Prüfungspflicht ab.

Und was lernen wir daraus. In den Urteilen steht es nun 1:1 - unentschieden also. Oder schlägt das Oberlandesgericht Düsseldorf das Landgericht Hamburg allein durch das “Ober” mit 2:1? Und was passiert, wenn bei der Berufung des Heise Verlages vor dem Oblerlandesgericht (OLG) Hamburg das Urteil vom Landgericht Hamburg bestätigt wird, der Ausgleich - 2:2?

Unstrittig ist, dass der Forenbetreiber gemäß eines BGH-Urteils von 2004 grundsätzlich als Mitstörer zur Unterlassung der rechtswidrigen Postings verpflichtet ist, es geht um die aktive Suche nach Rechtsverstößen und Überwachung der Einträge. Muss dann wieder mehrere Jahre auf ein BGH Urteil gewartet werden, während einige in der Zwischenzeit mit einstweiligen Verfügungen, Unterlassungerklärungen und Abmahnungen versuchen, kräftig Kasse zu machen? Es wird wohl in der Verlängerung noch zu einigen spannenden Urteilen kommen.

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