Deutsches Anti-Spam-Gesetz
15. Juni 2006
Am Mittwoch hat die Bundesregierung den Entwurf für das «Elektronische Geschäftsverkehrvereinheitlichkeitsgesetz» (ElGVG) verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen Verbraucher vor unerwünschter Werbung geschützt werden.
Wird danach künftig Werbung per E-Mail versandt, muss in der Kopf- und Betreffzeile klar erkennbar sein, wer der Absender ist und ob die Nachricht kommerziellen Charakter hat. Dann könnten Empfänger entscheiden, wie sie mit der E-Mail umgehen wollen, heißt es aus dem Bundeskabinett. Zudem würden diese Angaben das Ausfiltern von Spam vereinfachen. Wenn gegen die Vorschriften verstoßen wird, kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Durch die Regelung soll ein Signal gegen Spam gesetzt werden, eine deutsche Regelung kann nur vor Spam aus Deutschland schützen.
(via Netzeitung)
Wenn ich mal liebevoll in meinen Junk-Mail Ordner schaue, dann habe ich in den letzten 3 Tagen 82 Spam Mails erhalten. Keine einzige davon aus Deutschland. Aber das Gesetz wird im Ausland sicher Angst und Schrecken verbreiten.

2 Kommentare zu “Deutsches Anti-Spam-Gesetz”
01
Wie soll das Gesetz in Kraft setzen?
50.000 ist selbst für einen mittel mäßigen Unternehmen sehr höheres Beitrag und ein erwischter junger “Hacker” ohne Job und Geld ist gar nicht in der Lage das Geld zu zahlen.
In ebay werden jede menge E-Mails für die Werbung und Newsletters verkauft. Da muss man anfangen.
02
Und wer hält sich daran?
Kennt jemand Statistiken hierzu?
gruß accor
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