AGB Im Internet
6. Juni 2006
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf vielen Portalen fehlerhaft dargestellt. Es ist unzulässig, die Vereinbarung allgemeiner Geschäftsbedingen dadurch zu fingieren, dass man lediglich durch Anclicken eines Kästchens bestätigt, die AGB gelesen zu haben. Korrekt gestaltet ist die Internetseite dann, wenn der Verbraucher den gesamten Text der AGB herunter “scrollen” muss, um dann das Häkchen unter die Erklärung “gelesen und einverstanden” setzen zu können.
Einige Unternehmen sind deswegen bereits von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen worden und der Verein für lauteren Wettbewerb mahnt deswegen seit April alle Unternehmen ab, in deren Internet-Auftritt sich entsprechende Fehler finden.
Beschluss des Landgerichtes Hamburg
Geschäfts-Nr. 315 O 137/06
Und ich dachte immer, dass AGBs, die nicht wirksam einbezogen sind nicht Bestandteil des betreffenden Vertrages werden.

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