No-Go-Areas darf es nicht geben
23. Mai 2006
… also gibt es sie auch nicht. Diese Meinung vertrat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gestern bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2005.
Der Begriff “No-go-Areas” bezeichnet Stadtviertel, in denen die öffentliche Ordnung nicht mehr garantiert werden kann, in denen das Gewaltmonopol des Staates nicht mehr gilt.
„Es gibt keine Zonen in der Bundesrepublik Deutschland, in denen das Gewaltmonopol des Staates nicht gilt.“ Die Sicherheitsbehörden seien entschlossen, das durchzusetzen.
Reicht es nicht, wenn Gruppen genau dieses Gewaltmonopol in Frage stellen? Oder sollte man jetzt über Begrifflichkeiten streiten?

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