Dienstleistungsgötter
16. Mai 2006
Gestern Nachmittag wurde von der Hausverwaltung im Haus ein Schreiben ausgehängt, daß heute ein Gerüst an der Vorderfassade aufgebaut wird. Es wird nicht besser, wenn man das Schreiben auf den 10.05.2006 datiert. Im letzten Satz des Schreibens heißt es:
“Bitte informieren Sie wegen der erhöhten Einbruchgefahr rechtzeitig Ihre Hausratsversicherung über den Beginn und die Dauer der Gerüststellung, um eventuell entstehende Versicherungsansprüche zu sichern.”
Rechtzeitig!?!
Kann man die Hausverwaltung im Falle eines Einbruchs aufgrund mangelnder Vorlaufzeit eigentlich haftbar machen? Insbesondere wenn man im Urlaub ist - ich kann mir nicht vorstellen, daß dann alle Fenster geschlossen sind.

Ein Kommentar zu “Dienstleistungsgötter”
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