Neues Urheberrecht
23. März 2006
Bisher konnte man Anderen mit selbstgebrannten CDs hin und wieder eine Freude machen, man blieb durch die Bagatellklausel im Urheberrecht von einer Strafverfolgung wegen Raubkopierens verschont. Dies will Justizministerin Zypries jetzt abschaffen, künftig werden alle Schwarzkopien unter Strafe gestellen.
Nach dem neuen Gesetz dürfen auch Privatkopierer den Kopierschutz auf CDs nicht mehr umgehen, ohne sich strafbar zu machen. Das legale Brennen von CDs zum Privatgebrauch ist damit faktisch unmöglich. Das Umgehen des Kopierschutzes wird zukünftig mit einem Bußgeld von 3.750 Euro bestraft.
Das kopieren von Musik- und Film wird in Deutschland künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Klare Definitionen existieren nicht, was wie bestraft wird überlässt das Gesetz den Staatsanwälten. Diese können dann ein Verfahren einleiten oder nicht. Aus Kunden, vor allem aber aus den meisten Schulkindern, werden damit potenzielle Kriminelle. Ein Vergehen, daß so gut wie jeder als Bagatelle empfindet, wird mit Strafen verbunden, die eher an Kapitalverbrechen denken lassen.
“Verbraucherfreundlich” und einen “fairen Interessenausgleich zwischen den Verbraucherinnen und Verbrauchern einerseits sowie den Kreativen” nennt das die Bundesregierung. Damit werde “das deutsche Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter”, so Brigitte Zypries. Diese gewachsene Drohung, für alltägliche Vergehen hart bestraft zu werden, diese Einschränkung von Rechten auf Seiten der Verbraucher einerseits und dieser Machtzuwachs auf Seiten der Industrie andererseits verkauft die Regierung heute als verbraucherfreundlich.
Unter Ausnutzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird das Auskunftsrecht für Provider nicht mehr nur als Instrument zur Fahndung nach Terroristen genutzt. Die Rechteinhaber hatten einen “Auskunftsanspruch gegen Internetserviceprovider über die Identität von Rechtsbrechern” eingefordert hatte, um sich kostengünstiger als auf dem juristischen Weg “gegen Piraterie im Netz wirksam wehren zu können”. Nun wird den Rechteinhabern ein Auskunftsrecht gegenüber Internetprovidern zur Identifizierung Datentauschender Kunden gewährt. Nicht mehr die Staatsanwaltschaft erfragt bei den Providern den Namen eines Sünders, sondern Time Warner, Sony-BMG, Universal, EMI und Co.
Man darf keine kopiergeschützten CDs und DVDs vervielfältigen, obwohl bei Computern, Brennern, Rohlingen, Scannern und Druckern zwangsweise Abgaben eingetrieben werden, die auch denen zugute kommen, die kopiergeschützte Werke produzieren.
Die Verbraucherschützer wenden sich gegen die zusäzlichen Pläne des Justizministeriums, Rechteinhabern den Zugriff zu persönlichen Daten von Internetnutzern zu erleichtern und ihnen ein Auskunftsrecht gegenüber Internet-Providern einzuräumen. Damit könne “eine Flutwelle von Abmahnungen mit erheblichen Anwaltskosten auf Eltern jugendliche Internetnutzer zukommen”. Besonders bedenklich sei dies im Zusammenhang mit Berichten, wonach private Internetfahnder im Auftrag von Unternehmen bewusst illegale Inhalte im Internet anbieten, um Nutzer damit in die Falle zu locken.

4 Kommentare zu “Neues Urheberrecht”
01
“Bisher konnte man Anderen mit selbstgebrannten CDs hin und wieder eine Freude machen, man blieb durch die Bagatellklausel im Urheberrecht von einer Strafverfolgung wegen Raubkopierens verschont. Dies will Justizministerin Zypries jetzt abschaffen, künftig werden alle Schwarzkopien unter Strafe gestellen.”
Das ist leider sachlich falsch, imho.
Siehe auch: Wahnsinn! Das ändert sich für die Privatkopie!
02
[…] Nachtrag: Noch mehr Beispiele gefällig? Beim Basisblogger: Neues Urheberrecht - kriminalisierte Privatkopierer (nix für ungut, aber der Satz ist so falsch imho: »Bisher konnte man Anderen mit selbstgebrannten CDs hin und wieder eine Freude machen, man blieb durch die Bagatellklausel im Urheberrecht von einer Strafverfolgung wegen Raubkopierens verschont. Dies will Justizministerin Zypries jetzt abschaffen, künftig werden alle Schwarzkopien unter Strafe gestellen.«) Und sogar bei sueddeutsche.de: Zypries will auch Privatkopierer bestrafen (siehe oben, auch falsch, denn die Klausel gab es noch nie: «Dafür sorgte die Bagatellklausel im Urheberrecht. Die will Justizministerin Zypries jetzt abschaffen und künftig alle Schwarzkopien unter Strafe stellen.« […]
03
[…] 1. Nachtrag: Noch mehr Beispiele gefällig? Beim Basisblogger: Neues Urheberrecht - kriminalisierte Privatkopierer (nix für ungut, aber der Satz ist so falsch imho: »Bisher konnte man Anderen mit selbstgebrannten CDs hin und wieder eine Freude machen, man blieb durch die Bagatellklausel im Urheberrecht von einer Strafverfolgung wegen Raubkopierens verschont. Dies will Justizministerin Zypries jetzt abschaffen, künftig werden alle Schwarzkopien unter Strafe gestellen.«) Und sogar bei sueddeutsche.de: Zypries will auch Privatkopierer bestrafen (siehe oben, auch falsch, denn die Klausel gab es noch nie: «Dafür sorgte die Bagatellklausel im Urheberrecht. Die will Justizministerin Zypries jetzt abschaffen und künftig alle Schwarzkopien unter Strafe stellen.« […]
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[…] Nach zwei monatigen Ermittlungen wurden 130 Hausdurchsuchungen bei Teilnehmern der Tauschbörse „eDonkey“ duchgeführt. Die Musikindustrie erstattet gegen mehr als 3.500 Nutzer Strafanzeige. Eine wirklich schnelle Reaktion der Strafverfolgungsbehörden, denn vor genau zwei Monaten trat das neue Urheberrecht in Kraft. […]
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