Abmahnwelle bei Onlineshops

29. März 2006

Da scheint sich eine neue Streitkultur in diesem Land zu etablieren. Die Abmahnung als Instrumentarium der außergerichtlichen Streitbeiliegung scheint von einigen Unternehmungen und Anwälten als probates Mittel für dem Umgang mit Wettberwerber geworden zu sein.

500 bis 600 Händler sind von der Abmahnwelle betroffen, die ein Berliner Unternehmen und eine in Berlin ansässige Anwaltskanzlei initiiert haben. Da dürften bei Kostennoten von etwa 750 Euro zwischen 375.000 und 450.000 Euro eingefordert werden. Mitthin ein sehr lohnender Serienbrief.

Den Abmahnopfern wird dabei in zum Teil wortlautgleichen Schriftsätzen vorgehalten, gegen § 1 Absatz 2 PAngV zu verstoßen. Teilweise kommt noch der Vorwurf des fehlenden Widerrufsrechts hinzu. (Quelle: internetrecht-im-netz)

Es regt sich massiver Widerstand gegen das angeblich geschädigten Berliner Unternehmen und dessen Rechtsanwaltskanzlei, einige Geschädigte haben ihrerseits bereits Strafanzeige gestellt. Es sollen auch in einer nicht geringen Anzahl von Fällen tatsächlich keine Verstöße gegen die PAngV vorliegen. Diese Onlineshop richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende.

Wenn die Abmahnungen nur dem Ziel dienten, Anwaltskosten zu generiere, handelt es sich in diesen Fällen um Rechtsmissbrauch. Und das kann für den Abmahner und dessen Rechtsanwaltskanzlei teuer werden.

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